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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 17.08.2022

Diese Bedingungen gelten als vereinbart für Dienstleistungen zwischen hummelt und partner | Werbeagentur GmbH, Magdeburg (im Folgenden „hummelt und partner“ genannt) und deren Vertragspartnern (im Folgenden „Auftraggeber“ genannt), gemeinsam „die Parteien“.

1. Geltungsbereich

1.1 Allen Vertragsabschlüssen liegen die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu Grunde. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1.2 Der Auftraggeber erklärt sich durch die Auftragserteilung mit den Bedingungen dieser AGB einverstanden.
1.3 Die jeweils gültigen Preislisten und individuellen Nutzungsvereinbarungen sind Teil des Vertrages. Die Auftragserteilung muss nicht schriftlich erfolgen.

2. Urheberrecht, Nutzungsrechte

2.1 Jeder an hummelt und partner erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
2.2 Alle Entwürfe, Reinzeichnungen, Arbeitsergebnisse und Werkleistungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
2.3 Die Entwürfe, Reinzeichnungen, Arbeitsergebnisse und Werkleistungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von hummelt und partner weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden.
2.4 Ist eine Vergütung zwischen den Parteien nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD übliche Vergütung als vereinbart.
2.5 hummelt und partner überträgt dem Auftraggeber die für den vertraglichen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über. Alle Entwürfe, Reinzeichnungen, Arbeitsergebnisse und Werkleistungen dürfen im Falle der Nutzungsrechtseinräumung nur für den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) verwendet werden. Jede Nutzung über den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) hinaus ist nicht gestattet und berechtigt hummelt und partner eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der vereinbarten bzw. nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen Sdst/AGD (neueste Fassung) üblichen Vergütung für diese erweiterte Nutzung neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung zu verlangen.
2.6 hummelt und partner hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber in branchenüblicher Weise genannt zu werden. Ist eine Nennung als Urheber branchen- oder werkunüblich entfällt die Nennung als Urheber. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt hummelt und partner zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 100 % der vereinbarten, bzw. nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD üblichen Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt.
2.7 Vorschläge des Auftraggebers, dessen Mitarbeiter, Angestellte oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen außerdem kein Miturheberrecht.

3. Vergütung

3.1 Entwürfe, Reinzeichnungen, Arbeitsergebnisse und Werkleistungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Angebotspreises von hummelt und partner, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen sind.
3.2 Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die hummelt und partner für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

4. Zahlungsbedingungen, Fälligkeit der Vergütung

4.1 Die Vergütung ist nach Rechnungsstellung fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des jeweiligen Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von hummelt und partner hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 10 % der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 40 % nach Fertigstellung von 50 % der Arbeiten, 50 % nach Fertigstellung.
4.2 Verzug tritt bei Mahnung nach Fälligkeit ein, jedenfalls aber 14 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung. Bei kalendermäßig bestimmter Fälligkeit tritt Verzug bereits mit Fälligkeitseintritt ein. Sofern nicht ein höherer Verzugsschaden von hummelt und partner nachgewiesen wird, sind Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu entrichten. Die Geltendmachung eines Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
4.3 Monatliche Entgelte sind bis zum jeweils 10. Tag des Kalendermonats für den Monat, in dem die Leistungen erbracht werden, zahlbar.
4.4 Mediabudgets (z.B. für Google Ads, Facebook Ads) sind monatlich, vor Beginn bzw. Fortsetzung der Maßnahme fällig.

5. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

5.1 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium, Drucküberwachung etc. werden nach Zeitaufwand entsprechend der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste gesondert berechnet.
5.2 hummelt und partner ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber wird über Art und Umfang der Fremdleistungen vorab informiert. Der Auftraggeber verpflichtet sich, hummelt und partner eine entsprechende Vollmacht zu erteilen.
5.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von hummelt und partner abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, hummelt und partner im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
5.4 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc., sind vom Auftraggeber zu erstatten.
5.5 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 An Entwürfen, Reinzeichnungen, Arbeitsergebnissen und Werkleistungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
6.2 Die Originale sind daher nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt davon unberührt.

6.3 Die Versendung der Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
6.4 hummelt und partner ist nicht verpflichtet Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat hummelt und partner dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von hummelt und partner geändert werden.

7. Korrektur, Produktüberwachung und Belegmuster

7.1 Vor Ausführung der Vervielfältigung sind hummelt und partner Korrekturmuster vorzulegen.
7.2 Die Produktionsüberwachung durch hummelt und partner erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist hummelt und partner berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. hummelt und partner haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden der Produktionsüberwachung und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
7.3 Von allen vervielfältigten Arbeiten überläßt der Auftraggeber hummelt und partner 5 bis 10 einwandfreie ungefaltete Belege unentgeltlich. hummelt und partner ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.

8. Gewährleistung und Haftung

8.1 hummelt und partner verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene Vorlagen, Filme, Displays, Layouts etc. sorgfältig zu behandeln. hummelt und partner haftet für Mängel nach den gesetzlichen Vorschriften.
8.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet hummelt und partner nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sowie bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Im Übrigen ist vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von hummelt und partner auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen von hummelt und partner gilt.
8.3 Für die Gewährleistung einschließlich vertraglicher Schadensersatzansprüche gilt eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr, wenn der Auftraggeber Unternehmer ist.
8.4 Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen, Reinzeichnungen, Arbeitsergebnissen und Werkleistungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei hummelt und partner geltend zu machen.
8.5 Für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet hummelt und partner nicht.
8.6 Für Dienstleistungen von hummelt und partner, die die Erstellung von Internetseiten zum Abruf von einem Webserver beinhalten, gilt nachfolgende Einschränkung. Für Störungen und Systemausfälle seitens des Servers übernimmt hummelt und partner keine Haftung.
8.7 Der Auftraggeber haftet für die Daten und Inhalte seiner Internetseiten/Drucksachen selbst. Die Daten und Inhalte des Auftraggebers stellen keine Meinungsäußerung von hummelt und partner dar. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an hummelt und partner übergebenen Daten berechtigt ist. Insbesondere auch für Daten und Bilder welche das Urheberrecht oder die Rechte Dritter verletzen könnten. Der Auftraggeber ist verpflichtet sicherzustellen, dass seine Inhalte und Daten nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Hierunter fallen insbesondere pornographisches Material, extremistische politische Inhalte, sowie Musik- und Videodaten. hummelt und partner ist berechtigt bei Verstößen Seitens des Auftraggebers, den laufenden Vertrag fristlos zu kündigen. Alle Rechte und Pflichten welche aus Inhalten, Daten und des Domainnamens entstehen liegen beim Auftraggeber. Alle bei hummelt und partner in Auftrag gegebenen Seiteninhalte (insbesondere Grafik- und Bildcollagen, sowie grafische Benutzerführungen) verletzen keine Rechte Dritter und sind für die Verwendung durch hummelt und partner freigegeben. Eine weitere Verwendung dieser Daten über die Internetseite/Drucksache des Auftraggebers hinaus, seitens des Auftraggebers oder Dritter ist nicht gestattet.

9. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

9.1 Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. hummelt und partner behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
9.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann hummelt und partner eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann hummelt und partner auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
9.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller hummelt und partner übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber hummelt und partner von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

10. Sonstiges

10.1 hummelt und partner ist – wenn nicht anders vereinbart wurde – berechtigt, einen Hinweis auf der Internetseite des Auftraggebers zu platzieren und diesen mit einem Link zur hummelt und partner Website zu versehen. Der Auftraggeber erlaubt hummelt und partner das Anzeigen von dessen Internetseite auf der Homepage von hummelt und partner.
10.2 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Auftraggeber mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten mitgeteilt. Sollte solchen Änderungen nicht innerhalb eines Monats ab Zustellung widersprochen werden, gelten diese als angenommen. Erfolgen die Änderungen zu Ungunsten des Auftraggebers, kann er das Vertragsverhältnis innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung fristlos kündigen. Für den Vertrag gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Andere Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Vertragsänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag unvollständig sein, so wird der Vertrag in seinem übrigen Inhalt davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von hummelt und partner in Magdeburg.
11.2 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
11.3 hummelt und partner ist berechtigt, den Vertrag mit allen Rechten und Pflichten durch Erklärung an Rechtsnachfolger zu übertragen, soweit er sich für die Erbringung der geschuldeten Leistung verbürgt.
11.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Hallo! :-)
schön von Ihnen zu hören
vielen Dank