Digitale Barrierefreiheit wird Pflicht: So machen Sie Ihre Website bis 2025 fit für das BFSG!
Ab Mitte 2025 wird es ernst: Über 250.000 Unternehmen in Deutschland müssen im kommenden Jahr sicherstellen, dass ihre digitalen Angebote barrierefrei sind. Doch dieses Gesetz ist bald nicht nur Pflicht, sondern bietet gleichzeitig auch eine große Chance für Ihr Unternehmen: Erreichen Sie neue Zielgruppen, verbessern Sie das Nutzererlebnis und stärken Sie Ihr Markenimage.
Nutzen Sie die Chance schon jetzt alle wichtigen Voraussetzungen zu erfüllen, um Ihrer Konkurrenz einen Schritt vorauszueilen.
Damit Sie schon heute die ersten Schritte in Richtung Barrierefreiheit gehen können, haben wir Ihnen alles Wichtige zum neuen Gesetz kompakt und verständlich zusammengefasst:
Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?
Das BFSG ist die nationale Umsetzung des EU Accessibility Act von 2019 und tritt am 28. Juni 2025 in Deutschland in Kraft. Ziel ist es, digitale Produkte und Dienstleistungen in Zeiten der Digitalisierung barrierefrei zu gestalten, um allen Menschen eine gleichberechtigte Teilhabe am digitalen Leben zu ermöglichen.
Warum ist das wichtig für Sie? Barrierefreie Websites sind nutzerfreundlicher und erreichen eine breitere Zielgruppe. Das verbessert nicht nur die Nutzererfahrung, sondern stärkt auch das Image Ihres Unternehmens und eröffnet Ihnen neue Marktchancen.
Wen betrifft das Gesetz?
- Behörden und öffentliche Einrichtungen: Diese müssen ihre Websites und digitalen Dienstleistungen barrierefrei gestalten.
- Bildungs- und Kultureinrichtungen: Auch hier gelten die neuen Anforderungen an die Barrierefreiheit.
- Hersteller, Händler und Importeure von digitalen Produkten: Alle digitalen Produkte müssen barrierefrei bedienbar sein.
- Anbieter von digitalen Dienstleistungen: Besonders im E-Commerce müssen digitale Dienstleistungen barrierefrei gestaltet sein.
- Unternehmen mit Websites, Online-Shops oder mobilen Anwendungen: Ob B2B oder B2C – sobald Ihre Produkte oder Dienstleistungen von Endkunden genutzt werden, sind Sie betroffen.
Wer ist von den Regelungen ausgenommen?
Nicht alle sind betroffen. Ausnahmen gibt es für:
- Private Blogs: Diese unterliegen nicht den neuen Regelungen.
- Klein- und Kleinstunternehmen: Mit weniger als 9 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz sowie einer Jahresbilanzsumme von unter 2 Millionen Euro.
- Reine B2B-Unternehmen: Wenn sie auf der Website klar kennzeichnen, dass ihre Angebote nur an andere Unternehmen gerichtet sind.
Warum sollten Sie Ihre Website jetzt barrierefrei gestalten?
- Erweiterung Ihrer Zielgruppe: Eine barrierefreie Website ist für alle leichter zugänglich. Das schließt nicht nur Menschen mit Behinderungen ein, sondern auch ältere Nutzer, Menschen mit temporären Einschränkungen, Leseschwächen oder geringeren digitalen Fähigkeiten.
- Verbesserung der Benutzerfreundlichkeit: Barrierefreiheit macht Ihre Website intuitiver und benutzerfreundlicher. Das führt zu einer besseren User Experience und kann die Verweildauer sowie die Conversion-Rate erhöhen.
- Stärkung des Markenimages: Eine inklusive Website zeigt, dass Ihr Unternehmen sich für Vielfalt und soziale Verantwortung einsetzt, was positiv auf Ihre Marke zurückfällt.
- Rechtssicherheit: Durch die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben vermeiden Sie Bußgelder und rechtliche Probleme.
Die wichtigsten Maßnahmen: So machen Sie Ihre Website barrierefrei!
Um die Anforderungen des BFSG zu erfüllen, sollten Sie folgende Maßnahmen umsetzen:
- Hohe Kontraste und Lesbarkeit: Sorgen Sie für gut lesbare Schriftarten und Farben mit hohen Kontrasten. Das erleichtert die Nutzung für sehbehinderte Menschen und ältere Nutzer.
- Einfache und intuitive Navigation: Stellen Sie sicher, dass Ihre Website eine klare Struktur und leicht zugängliche Menüs hat. Besucher sollten sich ohne Mühe orientieren können.
- Verwendung von leichter Sprache: Verwenden Sie einfache, kurze Sätze und vermeiden Sie Fachjargon. So machen Sie Ihre Inhalte für alle verständlich.
- Textalternativen für Bilder und Grafiken: Nutzen Sie Alt-Texte, damit auch Screenreader den Inhalt Ihrer Bilder und Grafiken beschreiben können.
- Untertitel und Transkripte für Videos: Bieten Sie Untertitel für alle Videos an, um hörgeschädigte Nutzer zu unterstützen.
- Tastaturbedienbarkeit: Ihre Website sollte vollständig mit der Tastatur navigierbar sein, um Menschen mit motorischen Einschränkungen entgegenzukommen.
- Verzicht auf blinkende Inhalte: Vermeiden Sie blinkende oder flackernde Inhalte, da diese für Menschen mit Epilepsie gefährlich sein können.
- Eindeutige Beschriftung von Formularfeldern: Alle Eingabefelder sollten klar beschriftet und Fehlermeldungen verständlich sein.
- Skalierbarkeit der Inhalte: Inhalte sollten bis zu 200% vergrößert werden können, ohne dass die Qualität leidet.
- Erklärung zur Barrierefreiheit: Stellen Sie eine Barrierefreiheitserklärung auf Ihrer Website bereit, die erklärt, wie Sie die Anforderungen umsetzen und wer Ansprechpartner für weitere Fragen ist.
Was passiert, wenn Ihre Website nicht den Anforderungen des BFSG entspricht?
Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben wird überwacht. Unternehmen, die gegen das Gesetz verstoßen, werden zunächst auf die Mängel hingewiesen und erhalten eine Frist zur Nachbesserung. Werden die Anforderungen weiterhin nicht erfüllt, können Bußgelder von bis zu 100.000 Euro verhängt oder im schlimmsten Fall sogar der Betrieb vorübergehend geschlossen werden.
Es lohnt sich also, rechtzeitig aktiv zu werden!
Barrierefreiheit ist mehr als nur eine gesetzliche Pflicht. Sie ist eine Chance, Ihre digitale Webpräsenz zu verbessern, Ihre Reichweite zu erweitern und das Image Ihres Unternehmens zu stärken. Nutzen Sie die verbleibende Zeit bis 2025, um Ihre Website barrierefrei zu gestalten und so zukunftssicher und wettbewerbsfähig zu bleiben.